• FAQs

    Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Lust selbst einen Kleingarten zu bewirtschaften?
Dann sind sie bei uns richtig!

Bei der Vergabe frei werdender Gartengrundstücke sind wir gehalten, die Gärten nur an Interessenten, die in der vom Bezirksverband der Kleingärtner Zehlendorfs geführten Bewerberliste eingetragen sind, zu vergeben.
Zur Aufnahme in diese Liste ist es erforderlich sich beim Bezirksverband Zehlendorf persönlich zu bewerben und eine Gebühr von z.Zt. 10 Euro zu leisten. Hiermit gelangen Sie auf eine Bewerberliste, die jährlich schriftlich zu aktualisieren ist.

Dauerkleingarten-Kolonie „Alt-Schönow“ e.V.
Bachstelzenweg 4
(Zugang über Andréezeile 2 • Busschleife)

Unabhängig davon dürfen Sie gern unserem Verein schon jetzt als Fördermitglied betreten. Das Faltblatt zur Fördermitgliedschaft enthält weitere Informationen. Eine Vollmitgliedschaft ist aber erst nach Abschluß eines Pachtvertrages möglich.

Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen zu einer Parzelle

Die neu zu vergebende Parzelle wird bei Aufgabe durch den Altpächter von einer unabhängigen Kommission abgeschätzt. Die Regeln, nach denen die Abschätzer den Wert der Laube ermitteln, werden vom Landesverband vorgegeben.
Im Abschätzprotokoll werden die ermittelten Werte für Baulichkeiten (Laube, Wegbefestigungen, Terassen, Brunnen, Abwassergrube, Einfriedungen, etc. ) und den Bewuchs (Obstbäume, Ziergehölze, Beerensträucher, Blumenrabatten, Kompostanlagen, Teiche, Gemüsebeete, u.v.a.m.) differenziert aufgeschlüsselt. Die dann ermitteltet Gesamtsumme ist der Betrag, den der Altpächter vom Neupächter als Entschädigungssummer erwarten kann.
Je nach Alter, Bausubstanz und Bauart variieren dabei die ermittelten Werte für eine Laube. So ist eine recht große Spanne bei den Preisen für eine Laube möglich.
In den meisten Abschätzungen werden für Parzellen bei uns in der Kolonie Werte zwischen 3000,-€  und 8000,-€ ermittelt.

Die jährlichen Kosten für eine Kleingartenparzelle setzen sich zusammen aus der Pachtrechnung (Pachtzins für Parzelle, Mitgliedsbeiträge für Landesverband und Bezirksverband) und der Kosten der Kleingartenanlage (Vereinsbeitrag, ggf. Umlagen, Abwasserentgeld, Müllentsorgungkosten und Kosten für die Wegebeleuchtung).

Der größte Anteil dabei ist der Pachtzins für die Parzelle, der aber abhängig von der Größe der Parzelle ist.

Für eine durchschnittliche Parzellengröße von 300 m² fallen jährlich Kosten von ca. 350,-€ an.

Bedenken Sie, dass Sie für die Pflege und Gestaltung Ihres Gartens, z.b für Strom, Versicherung und Grubenentleerung, natürlich auch noch Geld ausgeben werden.

Die reine Pacht für das Grundstück wird durch den Eigentümer des Landes festgesetzt. Für ausgewiesenes Kleingartenland ist zudem die Pachthöhe gesetzlich durch das Bundeskleingartengesetzt limitiert. Deshalb bleibt der Pachtzins mit 35,71 Cent/m² weit unter den marktüblichen Grundstückspreisen.
Neben der Pacht für die Fläche einer Parzelle wird zusätzlich der Anteil für Gemeinschaftsflächen in der Kleingartenanlage (Wege, Plätze) hinzugerechnet.
Nebenabgaben für öffentlich-rechtliche Lasten betragen 0,1497 Euro.

Neben der reinen Pacht werden in der Jahresrechnung für die Pacht die Mitgliedsbeiträge für den Landesverband der Gartenfreunde Berlin e.V. und den Bezirksverband der Kleingärtner Zehlendorf e.V. berechnet. Die Jahresbeiträge für den Kleingartenverein werden gesondert erhoben.

Bei Eintritt des neuen Mitgliedes in den Verein, also nach Unterzeichung des Pachtvertrages werden Aufnahmegebühren erhoben. Sie sind Zuwendungen der Mitglieder und dienen der Erfüllung des satzungsmäßigen Gemeinschaftszwecks des Vereins. Die Höhe der Aufnahmegebühr wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Die aktuelle Höhe erfragen Sie bitte im Vereinbüro.

Umlagen sind einmalige Sonderbeiträge, die die Mitglieder neben den periodischen Beiträgen leisten. Umlagen dienen dazu, einen in der Regel einmaligen zusätzlichen Finanzbedarf des Vereins, z.B. für den Bau des Vereinshauses zu befriedigen.
Die Höhe der zur Zeit bei uns erhobenen Umlage können Sie ebenfalls im Vereinsbüro erfragen.

 

Die meisten Parzellen sind bereits mit einem Stromanschluss und einem Brunnen ausgestattet. Die Erstellungskosten wurden von einem der Vorpächter aufgebracht. Da ein Stromanschluss nicht zur einfachen Ausstattung eines Kleingartens gezählt wird, wird dieser nicht in der Abschätzung berücksichtigt. Für die Brunnenanlage wird dagegen der Wert ermittelt und fließt in die Abschätzung ein.

Wenn eine Parzelle aber aus einer Teilung neu entstanden ist, ist möglicher Weise auf diesem Teil weder Elektrizität noch Wasser vorhanden.
Falls ein Elektroanschluss vom neuen Unterpächter gewünscht ist, muss dieser den Anschluss an das kolonieeigene Stromnetz selbst durch einen Elektrofachbetrieb beauftragen. Auch die Kosten für einen zuvor beantragten neuen Brunnen auf der Parzelle müssen dann vom neuen Unterpächter aufgebracht werden.

Nachdem Sie den Bewerberbogen ausgefüllt haben, sind sie als Bewerber registriert.
Mit den Angaben (besondere Wünsche an die Parzelle, maximaler Preis für die Laube), die sie in ihrem Bewerberbogen gemacht haben sucht die Vergabekommision unserer Kolonie geeignete freie Parzellen aus. Sollten mehrere Bewerber für eine Parzelle infrage kommen, wird zuerst dem Bewerber, mit dem ältesten Bewerbungsdatum die Parzelle angeboten. Wenn dieser ablehnt, hat der nächste Kandidat in der Bewerbungsreihenfolge die Chance sich für die Parzelle zu entscheiden.
So kann es vorkommen, dass ein Bewerber längere Zeit auf ein passendes Angebot warten muss.

Sollten Sie länger als ein Jahr keine Nachricht von uns erhalten haben, bitten wir Sie uns Ihr weiter bestehendes Interesse an einer Parzelle mitzuteilen.  Dies ist angeraten, damit Ihre Bewerbung weiter aufrecht erhalten wird.

Unsere Kleingartenanlage ist eine Dauerkleingartenanlage und damit eine öffentliche Grünanlage des Landes Berlin. Deshalb ist das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art generell nicht gestattet.

Da unsere Kleingartenanlage groß und nicht an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen ist, muss die Abwasserentsorgung über Abwassersammelgruben auf den Parzellen, die von Entsorgungsunternehmen geleert werden müssen, erfolgen.
Auch die BSR und Lieferfahrzeuge müssen den Ulmenweg befahren können.
Aus diesem Grund gibt es für gewerblichen Ver-und Entsorgungsverkehr eine Ausnahmeregelung.

Für die Unterpächter der Parzellen werden zu Saisonbegin und -ende Fahrtage bekannt gegeben, an denen private Fahrzeuge zu Transportzwecken genutzt werden dürfen.

 

Die Kleingartenanlage Schlachtensee-Süd kann auf eine über 100 jährige Geschichte zurückblicken. Ursprünglich wurde das Geländes in Parzellen von 1.200 m² Größe aufgeteilt. Ab 1919 wurden die Parzellen mehrfach geteilt, sodass Parzellen von 600 m², 400 m² oder 300m² entstanden.

Noch heute sind in unserer Kolonie alle Größen vorzufinden.
Das Bundeskleingartengesetz, sowie die Verwaltungsvorschriften für Kleingärten in Berlin schreiben Parzellengrößen von ca. 250 m² vor. Aus diesem Grund werden bei uns üblicherweise zu große Parzellen vor der Neuverpachtung entsprechend geteilt.

Oft gehört und zitiert, doch viele wissen damit doch nichts anzufangen.

Durch das Bundeskleingartengesetz wird uns Kleingärtnern Pachtland zum Zwecke der kleingärtnerischen Nutzung zu einem verbilligten Pachtzins zur Verfügung gestellt.
Somit sind wir durch dieses Privileg auch verpflichtet, unseren Kleingarten kleingärtnerisch zu nutzen.

Aber was bedeutet das in der Gartengestaltung und für die Gartenarbeit?

Als grobe Orientierung hat der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V. die Drittellösung etabliert.
Ein Drittel der gesamten Pachfläche der Parzelle sollte für die Kleingärtnerische Nutzung vorgesehen werden. Lediglich 10 % der Fläche müssen jährlich neu mit Kleingartenerzeugnissen bestellt werden (Feldwirtschaft).
Das muß bei der Arbeits- und Zeitplanung berücksichtigt werden.
Damit sie einer Prüfung entspannt entgegen sehen können, haben wir ein Berechnungsblatt entwickelt, anhand dessen sie die Drittel-Forderung auf ihrer Parzelle überprüfen können.

Kleingärtnerische Nutzung FormularFormular zur Berechnung

Der Kleingartenverein hat für seine Kleingärtner eine kleine Hilfe für die Überprüfung der eigenen kleingärtnerischen Nutzung entwickelt.

Die Berechung erfolgt nach den Vorgaben und Definitionen des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V.

Kleingärtnerische Nutzung Formular_4-

2024 © Copyright - Kleingartenverein Schlachtensee-Süd e.V.