• Neupächter Informationen

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Herzlich Willkommen
Wir freuen uns, dass ihr da seid

Die folgenden Punkte bitten wir zu beachten

• Zuerst ist die Parzelle gut sichtbar mit Nummer und Namen zu beschriften,
optimaler Weise an einem Briefkasten.

• Nehmt bitte Kontakt zum Gemeinschaftsdienst auf
um eure 3 Stunden zu terminieren.

• Schließt bitte eine Gebäudeversicherung ab, sobald eine Laube steht
und schickt uns eine Kopie der Versicherungspolice.

• Sobald ihr Strom habt, teilt uns bitte die Zählernummer mit.

• Bitte lest euren Pachtvertrag durch. Er enthält alle wesentlichen Punkte.

• Meldet euch bitte im Mitglieder Portal auf dieser Webseite an.
(auf dem Marktplatz tauschen sich auch Neupächter aus)

• Wir sind regelmäßig zu den Sprechzeiten im Vereinshaus, um Fragen zu beantworten.

LAUBE UND BAUWERKE

Das wichtigste in Kürze

Der Standort der Laube bedarf der Zustimmung des Verpächters.
Als Baustoffe können sowohl Holz als auch Mauersteine eingesetzt werden.
Jedes Bauvorhaben ist, in 4-facher Ausfertigung über den Verein,
dem Bezirksverband und Bezirksamt zur Genehmigung vorzulegen.
Eine entsprechende Bauanzeige findet ihr hier:

Laubenart & Laubenmaße

  • Lauben dürfen einschließlich Abort, Geräteraum und überdachtem Laubenvorplatz 24m² bebaute Grundfläche (Außenmaße, ohne Dachüberstand) nicht überschreiten.
  • Lauben dürfen nur eingeschossig sein.
  • Laubenhöhe zählen ab Fußbodenoberkante.
  • Das Unterkellern von Lauben ist nicht gestattet.
  • Ein Vorratsraum (Fläche bis 2 m² und Tiefe bis 0,80m) mit Einstiegsklappe innerhalb der Laube ist zulässig.
  • Dachgauben sind nicht zulässig.
  • Ein Dachüberstand von 0,80 m rund um die Laube ist gestattet.
  • Die um die Laube laufende Traufkante geht nicht in die genehmigten 6 % versiegelte Gartenfläche ein.

Einzureichende Unterlagen

  • Die Beantragung erfolgt in 4-facher Ausfertigung.
  • Grundriss und Bauzeichnungen der Laube (in der Regel Prospektunterlagen)
  • Grundrissplan der Parzelle mit eingemaßter Laube (inkl. Entfernungsmaße zu Parzellengrenzen) und Wegebezeichnung sowie Angaben der Baulichkeit der Nachbarparzellen.
    (Empfehlenswert ist ein Maßstab von 1 : 100)
  • Bei Nichttypenbauten sind eine Baubeschreibung und eine statische Berechnung vorzulegen.
  • Angaben zur Fundamenttiefe

Technische Einrichtungen

  • Die Errichtung von Fernsprechanlagen in Kleingärten bedarf der Zustimmung des Bezirksverbandes.
  • Die Versorgung einer Parzelle mit einem Elektroanschluss ist nur mit Zustimmung des Bezirkverbandes auf schriftlichen Antrag möglich.
  • Alarmanlagen und Bewegungsmelder sind zu Schutz der Baulichkeiten möglich, dürfen aber in ihrer Funktion zu keiner Belästigung der Nachbarn führen.

Gewächshaus

Zusätzlich zur Laube darf ein Gewächshaus bis zu 7 m² Grundfläche un einer Höhe von 2,20 m errichtet werden.
Vor Aufstellung der Baulichkeit ist die Zustimmung des Vereins schriftlich einzuholen.
Eine Teilnutzung des Gewächshauses als Schuppen ist nicht statthaft.

  • Maximale Höhe des Zaunes 1,25 m; bei Anlage einer Hecke darf auch diese Höhe von 1,25 m nicht überschreiten.
  • Wertvolle Ausführungen von Zaunmaterial (z.B. schmiedeeiserne Zäune) sind unzulässig.
  • Mauern und ähnliche geschlossene Einfriedungen (z.B. Betonplatten) sind nicht statthaft.
  • Das Anbringen von Rohrmatten und anderen Sichtbehinderungen (Stellwände) im Zaunbereich ist nicht zugelassen.
  • Das Anbringen von Stacheldraht ist verboten.
  • Der Unterpächter ist für die Errichtung und Pflege des Vorderzaunes, des rechten Seitenzaunes sowie des halben Rückzauns verantwortlich.
  • In der Einfriedung der Parzelle ist nur ein Gartentor einzulassen.
  • Doppelflügige Gartentore sind nicht statthaft.
  • Die Form und das Material des Zauns sollten der Ausgestaltung der Gesamtanlage angepasst sein.
  • Außeneinfriedungen dürfen nicht durch Tore zu den Parzellen durchbrochen werden.
  • Einfahrten für Kraftfahrzeuge sind verboten.
  • An verkehrsreichen Straßen und Parkplätzen dürfen Hecken bis 2,50 m Höhe gesetzt werden.
  • Die Errichtung von Rankgerüsten und Pergolen ist zulässig. Dabei ist das vollständige Auskleiden der Felder mit unterschiedlichen Materialien nicht gestattet.

Kleingärtnerische Nutzung

Hier ein Formular, mit dem ihr eure kleingärtnerische Nutzung im Auge behalten könnt.

Infoblatt

Auf unserem Infoblatt findet ihr alle wichtigen Telefonnummern auf einem Blick.

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